{"id":175519030,"date":"2015-07-01T23:23:33","date_gmt":"2015-07-01T21:23:33","guid":{"rendered":"http:\/\/posterous.kauda.de\/?p=175519030"},"modified":"2015-07-01T23:23:33","modified_gmt":"2015-07-01T21:23:33","slug":"r-echt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/posterous.quaerito.de\/?p=175519030","title":{"rendered":"r.echt"},"content":{"rendered":"<p>&#8222;In einer weit widernat\u00fcrlicheren Verbindung als in der Todesstrafe, in einer gleichsam gespenstischen Vermischung, sind diese beiden Arten der Gewalt in einer andern Institution des modernen Staates, der Polizei, gegenw\u00e4rtig. Diese ist zwar eine Gewalt zu Rechtszwecken (mit Verf\u00fcgungsrecht), aber mit der gleichzeitigen Befugnis, diese in weiten Grenzen selbst zu setzen (mit Verordnungsrecht). Das Schmachvolle einer solchen Beh\u00f6rde, das nur deshalb von wenigen gef\u00fchlt wird, weil ihre Befugnisse zu den gr\u00f6blichsten Eingriffen nur selten ausreichen, desto blinder<br \/>\nfreilich in den verletzbarsten Bezirken und gegen Besonnene, vor denen den Staat nicht die Gesetze sch\u00fctzen, schalten d\u00fcrfen, liegt darin, da\u00df in ihr die Trennung von rechtsetzender und rechtserhaltender Gewalt aufgehoben ist. Wird von der ersten verlangt, da\u00df sie im Siege sich ausweise, so unterliegt die zweite der Einschr\u00e4nkung, da\u00df sie nicht neue Zwecke sich setze. Von beiden Bedingungen ist die Polizeigewalt emanzipiert. Sie ist rechtsetzende \u2013 denn deren charakteristische Funktion ist ja nicht die Promulgation von Gesetzen, sondern jedweder Erla\u00df, den sie mit Rechtsanspruch ergehen l\u00e4\u00dft \u2013 und sie ist rechtserhaltende, weil sie sich jenen Zwecken zur Verf\u00fcgung stellt.<\/p>\n<p>Die Behauptung, da\u00df die Zwecke der Polizeigewalt mit denen des \u00fcbrigen Rechts stets identisch oder auch nur verbunden w\u00e4ren, ist durchaus unwahr. Vielmehr bezeichnet das \u00bbRecht\u00ab der Polizei im Grunde den Punkt, an welchem der Staat, sei es aus Ohnmacht, sei es wegen der immanenten Zusammenh\u00e4nge jeder Rechtsordnung, seine empirischen Zwecke, die er um jeden Preis zu erreichen w\u00fcnscht, nicht mehr durch die Rechtsordnung sich garantieren kann. Daher greift \u00bbder Sicherheit wegen\u00ab die Polizei in zahllosen F\u00e4llen ein, wo keine klare Rechtslage vorliegt, wenn sie nicht ohne jegliche Beziehung auf Rechtszwecke den B\u00fcrger als eine brutale Bel\u00e4stigung durch das von Verordnungen geregelte Leben begleitet oder ihn schlechtweg \u00fcberwacht. Im Gegensatz zum Recht, welches in der nach Ort und Zeit fixierten \u00bbEntscheidung\u00ab eine metaphysische Kategorie anerkennt, durch die es Anspruch auf Kritik erhebt, trifft die Betrachtung des Polizeiinstituts auf nichts Wesenhaftes. Seine Gewalt ist gestaltlos wie seine nirgends fa\u00dfbare, allverbreitete gespenstische Erscheinung im Leben der zivilisierten Staaten. Und mag Polizei auch im einzelnen sich \u00fcberall gleichsehen, so ist zuletzt doch nicht zu verkennen, da\u00df ihr Geist weniger verheerend ist, wo sie in der absoluten Monarchie die Gewalt des Herrschers, in welcher sich legislative und exekutive Machtvollkommenheit vereinigt, repr\u00e4sentiert, als in Demokratien, wo ihr Bestehen durch keine derartige Beziehung gehoben, die denkbar gr\u00f6\u00dfte Entartung der Gewalt bezeugt.&#8220;<\/p>\n<p>[Walter Benjamin, &#8222;Zur Kritik der Gewalt&#8220; in: ders., Gesammelte Schriften, Vol. II.1, hg von R.Tiedemann\/H.Schweppenh\u00e4user, Frankfurt a.M., 1999, S. 179-204]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8222;In einer weit widernat\u00fcrlicheren Verbindung als in der Todesstrafe, in einer gleichsam gespenstischen Vermischung, sind diese beiden Arten der Gewalt in einer andern Institution des modernen Staates, der Polizei, gegenw\u00e4rtig. Diese ist zwar eine Gewalt zu Rechtszwecken (mit Verf\u00fcgungsrecht), aber mit der gleichzeitigen Befugnis, diese in weiten Grenzen selbst zu setzen (mit Verordnungsrecht). Das Schmachvolle [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25,1],"tags":[66,36,187],"class_list":["post-175519030","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-20-jahrhundert","category-zitate","tag-benjamin","tag-gewalt","tag-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/posterous.quaerito.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/175519030","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/posterous.quaerito.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/posterous.quaerito.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/posterous.quaerito.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/posterous.quaerito.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=175519030"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/posterous.quaerito.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/175519030\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":175519033,"href":"https:\/\/posterous.quaerito.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/175519030\/revisions\/175519033"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/posterous.quaerito.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=175519030"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/posterous.quaerito.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=175519030"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/posterous.quaerito.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=175519030"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}